11.01.08 (Unterhaltsleitlinien)
Immer mehr Oberlandesgericht veröffentlichen ihre Leitlinien zu dem neuen Unterhaltsrecht - jetzt liegen auch die ab dem 1.1.2008 gültigen Unterhaltsleitlinien des OLG haben vor. Und dort findet sich in Ziffer 17.1. die bisher umfassendste Regelung zu der Frage der Erwerbsobliegenheit bei Kinderbetreuung.
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10.01.08 (Unterhaltsleitlinien)
Die ab 1.1.2008 gültigen unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (Süddeutsche Leitlinien) sind ebenfalls veröffentlicht. Diese Leitlinien werden von den Oberlandesgerichten Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken verwendet.
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08.01.08 (Unterhaltsleitlinien)
Das OLG Dresden hat die ab dem 1.1.2008 gültigen Leitlinien zu Unterhaltsberechnung veröffentlicht. Darin sind die Selbstbehaltssätze des Unterhaltsschuldners den bisher schon im Westen Deutschlands geltenden Selbstbehaltssätzen angepasst und somit im Vergleich zu den letzten Leitlinien des OLG Dresden deutlich erhöht. Außerdem enthalten die Leitlinien Ausführungen zur Erwerbsobliegenheit bei Kinderbetreuung.
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07.01.08 (Unterhaltsleitlinien)
Das OLG Frankfurt am Main hat die ab dem 1.1.2008 gültigen Leitlinien zur Unterhaltsberechnung veröffentlicht. Diese enthalten auch Angaben, wie das OLG Frankfurt am Main die Erwerbsobliegenheit des kinderbetreuenden Elternteils sieht.
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05.01.08 (Allgemein)
Vor 5 Tagen ist das neue Unterhaltsrecht in Kraft getreten. Diese Seite wird die Entwicklung des Unterhaltsrechts nach der Unterhaltsreform 2008 in Zukunft begleiten.
Die Zielgruppe sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Richterinnen und Richter und alle, die beruflich oder in sonstiger Weise mit dem Unterhaltsrecht befasst sind.
Was werden Sie hier finden?
Diese Seite soll ein Online-Kommentar werden. Dazu werden wir als erstes die Erläuterungen zu den einzelnen Normen des neuen Unterhaltsrechts online stellen. Grundlage wird das Skript sein, welches Rechtsanwalt Jochem Schausten für seine Seminare “Das neue Unterhaltsrecht” erstellt hat.
In einem weiteren Schritt wollen wir hier die zukünftig ergehenden Urteile zum neuen Unterhaltsrecht veröffentlichen. Und da sind Sie natürlich auch gefragt! Wir freuen uns über jedes Urteil, welches Sie uns zur Verfügung stellen. Senden Sie uns das Urteil einfach per E-Mail oder per Fax zu, wir werden es dann so schnell wie möglich hier veröffentlichen.
Außerdem freuen wir uns natürlich über jede Form der Beteiligung. Wenn Sie sich hier registrieren, können Sie Kommentare zu den Urteilen oder den anderen Beiträgen hinterlassen. So soll hier der erste Online-Kommentar zum Unterhaltsrecht wachsen, dank Ihrer Mithilfe.
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