Süddeutsche Leitlinien veröffentlicht
10.01.08 (Unterhaltsleitlinien)
von RA Schausten
Die ab 1.1.2008 gültigen unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (Süddeutsche Leitlinien) sind ebenfalls veröffentlicht. Diese Leitlinien werden von den Oberlandesgerichten Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken verwendet.
Zum Thema Erwerbsobliegenheit heißt es in Ziffer 17.1:Bei Betreuung eines Kindes kann bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden. Danach besteht eine Erwerbsobliegenheit nach den Umständen des Einzelfalls.
Ergänzend nehmen die Süddeutschen Leitlinien Bezug auf die Begründung des Gesetzesentwurfes.
Damit verzichten die Familiensenate der süddeutschen Oberlandesgerichten im Gegensatz zu dem OLG Dresden und dem OLG Frankfurt am Main auf die Wiedereinführung eines Altersphasenmodells und verweisen auf die von dem Gesetzgeber gewollte Einzelfallprüfung.
Download: Süddeutsche Leitlinien Stand 1.1.2008
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Tags: Erwerbsobliegenheit, Leitlinien, OLG Bamberg, OLG Karlsruhe, OLG München, OLG Nürnberg, OLG Stuttgart, OLG Zweibrücken, Selbstbehaltssätze, Süddeutsche Leitlinien