Leitlinien des OLG Hamm veröffentlicht
11.01.08 (Unterhaltsleitlinien)
von RA Schausten
Immer mehr Oberlandesgericht veröffentlichen ihre Leitlinien zu dem neuen Unterhaltsrecht - jetzt liegen auch die ab dem 1.1.2008 gültigen Unterhaltsleitlinien des OLG haben vor. Und dort findet sich in Ziffer 17.1. die bisher umfassendste Regelung zu der Frage der Erwerbsobliegenheit bei Kinderbetreuung.
Die Familiensenate des OLG Hamm haben - nach der hier vertretenen Auffassung entgegen den Intentionen des Gesetzgebers - ein ausgefeiltes Altersphasenmodell entwickelt. Danach kann von einem kinderbetreuenden Elternteil ab Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes regelmäßig eine Geringverdienertätigkeit erwartet werden, welche zu Beginn der Grundschulzeit zu einer Teilerwerbstätigkeit und zu Beginn der weiterführenden Schule zu einer Vollerwerbstätigkeit auszudehnen ist.
Download: Leitlinien OLG Hamm (1.1.2008)
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Tags: Erwerbsobliegenheit, Leitlinien, OLG Hamm