Das neue Unterhaltsrecht

Online-Kommentar zur Unterhaltsreform 2008

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    Februar 2012
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Leitlinien des OLG Hamm veröffentlicht

11.01.08 (Unterhaltsleitlinien)

Immer mehr Oberlandesgericht veröffentlichen ihre Leitlinien zu dem neuen Unterhaltsrecht - jetzt liegen auch die ab dem 1.1.2008 gültigen Unterhaltsleitlinien des OLG haben vor. Und dort findet sich in Ziffer 17.1. die bisher umfassendste Regelung zu der Frage der Erwerbsobliegenheit bei Kinderbetreuung.

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Süddeutsche Leitlinien veröffentlicht

10.01.08 (Unterhaltsleitlinien)

Die ab 1.1.2008 gültigen unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (Süddeutsche Leitlinien) sind ebenfalls veröffentlicht. Diese Leitlinien werden von den Oberlandesgerichten Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken verwendet.

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Leitlinien des OLG Dresden

08.01.08 (Unterhaltsleitlinien)

Das OLG Dresden hat die ab dem 1.1.2008 gültigen Leitlinien zu Unterhaltsberechnung veröffentlicht. Darin sind die Selbstbehaltssätze des Unterhaltsschuldners den bisher schon im Westen Deutschlands geltenden Selbstbehaltssätzen angepasst und somit im Vergleich zu den letzten Leitlinien des OLG Dresden deutlich erhöht. Außerdem enthalten die Leitlinien Ausführungen zur Erwerbsobliegenheit bei Kinderbetreuung.

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Leitlinien des OLG Frankfurt am Main

07.01.08 (Unterhaltsleitlinien)

Das OLG Frankfurt am Main hat die ab dem 1.1.2008 gültigen Leitlinien zur Unterhaltsberechnung veröffentlicht. Diese enthalten auch Angaben, wie das OLG Frankfurt am Main die Erwerbsobliegenheit des kinderbetreuenden Elternteils sieht.

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§ 1570 BGB

05.01.08 (Allgemein)

Neuregelung des Betreuungsunterhalts (§ 1570 BGB)Die Neufassung der Vorschrift des § 1570 in der jetzt erfolgten Form wurde dem Gesetzgeber durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28.2.2007 (FamRZ 2007, 985) aufgezwungen. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf sah eigentlich nur vor, dem bestehenden § 1570 einen weiteren Satz anzufügen, dieser sollte lauten: “Dabei sind auch die bestehenden Möglichkeiten […]

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